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WeGebAU ist eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit und die Abkürzung für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten Arbeitnehmer ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand. Hierdurch soll die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer gesichert werden und gleichzeitig qualifikationsbedingte Entlassungen vermieden werden.

  

Wer wird gefördert?

 

1. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren  eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

 

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

 

Was wird gefördert?

 

Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Weiterbildungen für Beschäftigte in KMU müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Es gibt zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: 

 

die Erstattung der Weiterbildungskosten,  

einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte

 

Förderung der Weiterbildungskosten

 

Die Agentur für Arbeit erstattet der Arbeitnehmerin  bzw. dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Bei Beschäftigten in KMU, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen. Die Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein erhalten. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind. 

 

Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss

 

Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie darüber hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den  Sozialversicherungsbeiträgen  beantragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %.

Aktuelle Termine

Büromanagement und -kommunikation:

 

Module 1 MS-Word

29.04.24 -13.05.24

Modul 2 MS-Excel

14.05.24-28.05.24

Modul 3 MS-Outlook

29.05.24- 12.06.24

Modul 4 MS-Powerpoint

13.06.24 -26.06.24

 


 
Servicetelefon:
07141/863421